Steuervergleich - Abgeltungsteuer versus Tonnagesteuer
Einzigartige Steuervorteile und höhere Renditechancen:
Schiffsinvestitionen überflügeln Aktien als Vermögensanlage in entscheidenden Einflussgrößen.
Die Abgeltungssteuer, die am 01.01.2009 in Kraft tritt, wird die Besteuerung von Kapitalanlagen radikal ändern. Zwei Drittel der Bevölkerung haben davon allerdings noch nie etwas gehört, obwohl Millionen von Privatanlegern von einer höheren Besteuerung ihres Vermögens betroffen sein werden. Als Verlierer dieser Steuerreform gelten Aktionäre und Anleger in Aktienfonds.
Denn die Abgeltungssteuer bedeutet, dass künftig Erträge aus Kapitalanlagen (auch Zinserträge) pauschal mit 25 Prozent besteuert werden, zuzüglich des 5,5-prozentigen Solidaritätszuschlags und zuzüglich Kirchensteuer. Diese Besteuerung fällt auf jeden Veräußerungsgewinn und jede Dividendenzahlung an – übrigens unabhängig von der Haltedauer, denn die Spekulationsfrist gibt es dann nicht mehr.
Durch die geänderte Besteuerung korrigiert sich die Renditeerwartung für die klassischen Kapitalanlagen (ob spekulative Investition oder Altersvorsorge) deutlich nach unten. Die gute Nachricht für Sie: Schiffsfonds bleiben steuerfrei, geschlossene Schiffsfonds sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Umschichtungen in Ihrem Portfolio zu Gunsten steuerlich vorteilhafterer Anlagemöglichkeiten, sollten Sie daher schnellstmöglich vornehmen.
Die laufenden Erträge aus einem Schiffsbetrieb unterliegen einer geringen Tonnagesteuer und sind für den Anleger nahezu steuerfrei. Auch die Veräußerungsgewinne bleiben nach wie vor steuerfrei.
Die Abgeltungssteuer macht somit Schiffsbeteiligungen sogar noch attraktiver für die Anleger, als eine der wenigen Investitionsmöglichkeiten, die weiterhin hohe Nettorenditen bieten.
Profitieren Sie also von den Vorteilen einem wohl durchdachten, zukunftsorientierten Investment und sichern Sie Ihre geschaffenen Werte ab.