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Vermögensübertragung – Werte sichern und Steuern sparen solange es noch möglich ist

Jedes Jahr gehen rund 4 Milliarden Euro Schenkungs- und Erbschaftssteuer an den Fiskus. Durch gezielte Planung und vorausschauendes Handeln zu Lebzeiten können Sie frühzeitig dafür sorgen, dass Ihr erarbeitetes Vermögen für ihre Nachkommen erhalten bleibt. Experten zufolge wird mehr als die Hälfte an anfallenden Erbschafts- und Schenkungssteuern unnötig gezahlt. Grund dafür ist neben der steuerrechtlichen Unkenntnis häufig die mangelnde Bereitschaft, sich rechtzeitig mit der Thematik zu befassen.

Eine optimierte Übertragung des Vermögens bedeutet nicht, dass das eigene Vermögen frühzeitig aus der Hand gegeben wird. Wer allerdings vererbt oder verschenkt, kann durch eine entsprechende Gestaltung seiner Anlage dafür sorgen, dass die Übertragung von Vermögen eine deutlich verminderte Steuerbelastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Folge hat.

Als besonders geeignetes Hilfsmittel für die steuerliche Optimierung bzw. die Vermögenssicherung von Vermögensübertragungen hat sich die Schiffsbeteiligung erwiesen. Eine Schiffsbeteiligung wird nämlich aufgrund des bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zum Betriebsvermögen gezählt. Der steuerliche Wert einer Schiffsgesellschaft liegt in den ersten Jahren nach Beitritt als Kommanditist zeitweise bei lediglich ca. 30 bis 50% des gezeichneten Kapitals.

Gem. § 13 a Erbschaftsteuergesetz spricht man bei Betriebsvermögen auch von Produktivvermögen. Dieses genießt im Falle einer Vererbung / Schenkung wegen der besonderen und erhaltenswerten sozialpflichtigen Vermögensart besondere Vorteile. Dazu zählen (kumulativ) ein Freibetrag i.H.v. EURO 225.000 sowie ein Bewertungsabschlag i.H.v. weiteren 35%. Einer Besteuerung unterliegt dann lediglich der nach diesem Verfahren ermittelte Vermögenswert.

Der Steuervorteil auf einen Blick
Schiffsbeteiligungen werden deutlich niedriger als Kapitalvermögen belastet. Vergleicht man laut unten stehender Tabelle die Steuerbelastung einer Übertragung einer Beteiligung am 7. Oltmann Gruppe Tonnagesteuer Renditefonds mit der Steuerbelastung aus Kapitalvermögen zum selben Stichtag, ergibt sich eine erhebliche steuerliche Begünstigung. Der in Ansatz zu bringende erbschaft- und schenkungssteuerliche Wert dieser Schiffsbeteiligung liegt – durch Bildung Stiller Reserven - weit unter dem tatsächlichen Wert der Anlage.

Während eine Beteiligung an dem Dachfonds im Beispiel mit Euro 4.287 besteuert wird, wird Kapitalvermögen in gleicher Höhe bei Steuerklasse I (direkte Angehörige wie z.B. Ehegatten oder Kinder) mit einer Steuer in Höhe von jeweils Euro 190.000 (Steuersatz 19%) und bei Steuerklasse III (ohne Verwandtschaftsverhältnis) sogar mit Euro 350.000 belastet.

Vergleich Steuerbelastung (ohne Berücksichtigung persönlicher Freibeträge)
Euro
7. Oltmann Gruppe
Tonnagesteuer Rendite Fonds
Kapitalvermögen
Steuerklasse 1
Kapitalvermögen
Steuerklasse 3
Beteiligungssumme
1.000.000
1.000.000
1.000.000
Erbschaft- oder Schenkungssteuer
4.287
190.000
350.000
Nettozuwachs
995.713
810.000
650.000


Profitieren Sie also von den Vorteilen einer wohl durchdachten, zukunftsorientierten Vermögensübertragung und sichern Sie Ihre geschaffenen Werte – durch eine optimale Steuergestaltung - rechtzeitig ab.


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